Letztes Update 22:48 - Samstag 11. Oktober 2008
 
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Thema: Testament

Testament

Den Nachlass wirksam regeln

In einem Testament treffen Sie verbindlich alle Regelungen über Ihren Nachlass. Falls Sie bereits klare Vorstellungen davon haben, was mit Ihrem Vermögen im Falle Ihres Todes geschehen soll, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Erbe gerecht verteilt wird und nicht in die falschen Hände fällt. Anhand unserer Muster und Vorlagen für Testamente können Sie Ihren letzten Willen ohne allzu großen Aufwand selbst festlegen. Darüber hinaus informieren Sie unsere kompetenten Ratgeber über alle rechtlichen Bedingungen für testamentarische Verfügungen und zeigen Ihnen, wie Sie Ihren letzten Willen eindeutig und juristisch korrekt formulieren.

Testamentvorlagen aller Art

Wählen Sie in unserem Sortiment eine Testamentsvorlage aus, die Ihren persönlichen Bedingungen weitestgehend entspricht. So bietet beispielsweise das Berliner Testament Eheleuten die Möglichkeit, gemeinsam über das zusammen erarbeitete Vermögen zu verfügen. In diesem Fall reicht es übrigens aus, wenn einer der Eheleute das Testament handschriftlich abschreibt. Beide Eheleute müssen ein gemeinschaftliches Testament allerdings eigenhändig unterschreiben. Bei uns können Sie auch weitere Vorlagen für besondere Formen der Nachlassverfügung herunterladen, wie z. B. das Stiftungstestament oder das Unternehmenstestament.

Wichtig: Die Notarielle Beurkundung

Bitte beachten Sie grundsätzlich, dass Sie zur Wirksamkeit Ihres Testaments eine notarielle Beurkundung benötigen. Nach dem Ausfüllen der Mustervorlage am eigenen Computer ist es daher nötig, einen Notar aufzusuchen und das Dokument dort beurkunden zu lassen. Ein Testament, das nicht von einem Notar beurkundet wurde, ist nach deutschem Recht nur dann wirksam, wenn es vollständig vom Erblasser handgeschrieben und auch eigenhändig unterschrieben wurde. Ein nicht notariell beurkundeter Computerausdruck ist nicht formgültig und findet daher beim Nachlassgericht keinerlei Beachtung.

 
In Kooperation mit FORMBLITZ
 
 

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