Letztes Update 22:23 - Donnerstag 07. August 2008
 
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Thema: Patientenverfügung

Patientenverfuegung

Rechtzeitig Vorsorge treffen

Auch wenn niemand gerne an den Fall der Fälle denkt: Die Möglichkeit eines Unfalls oder einer schweren Krankheit besteht jederzeit. Grund genug, darüber nachzudenken, welche medizinischen Maßnahmen zur Lebenserhaltung, Schmerzlinderung oder künstlichen Ernährung in einer Notsituation durchgeführt werden dürfen. Informieren Sie sich über die Reichweite der medizinischen Behandlungsmethoden und treffen Sie eine Entscheidung! Für Ihre Patientenverfügung finden Sie bei uns die richtige Vorlage. Mit fundierten Informationen zum Thema stehen Ihnen außerdem unsere Ratgeber zur Seite. Die Muster werden ständig aktualisiert und sind juristisch jederzeit auf dem neuesten Stand. Die Download-Dokumente können Sie einfach mit Ihren persönlichen Daten ergänzen. So gewährleisten Sie auf einfache Weise, dass alle im Ernstfall zu treffenden Maßnahmen tatsächlich nach Ihrem Willen geregelt werden.

Detaillierte Regelungen formulieren

Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung können Sie bis ins Detail regeln, wie im Ernstfall mit Ihnen verfahren werden darf. Bestimmen Sie darüber hinaus eine Person Ihres Vertrauens, die im Fall eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit Ihre Angelegenheiten regelt. Dadurch gewährleisten Sie, dass Ihre Wünsche auch wirklich berücksichtigt werden. In Deutschland ist eine Patientenverfügung grundsätzlich formfrei. Nur eine ausführliche schriftliche Patientenverfügung kann jedoch gewährleisten, dass der Verlauf einer medizinischen Behandlung tatsächlich wunschgemäß erfolgt. Sie sollten übrigens in regelmäßigen Abständen die in Ihrer Vorsorgevollmacht getroffenen Aussagen bekräftigen, indem Sie entweder eine neue Patientenverfügung aufsetzen oder die bestehende schriftlich bestätigen. Denn im Zweifel prüft ein Gericht, ob die Patientenverfügung noch dem aktuellen Willen des Verfügenden entspricht.

Vormundschaft bestimmen

Um zu gewährleisten, dass alle Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden, bietet sich eine Betreuungsverfügung an. Darin bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die an Ihrer Stelle medizinische und rechtsgeschäftliche Entscheidungsbefugnisse hat, also wie ein Vormund Ihre Betreuung übernehmen soll. Sie stellen damit sicher, dass auch Situationen, die Sie in Ihrer Patientenverfügung vielleicht noch nicht berücksichtigt haben, genau so geregelt werden, wie Sie es wünschen. Unsere Muster sehen nie nur einen einzelnen Betreuer vor, sondern immer mehrere Personen, die in der von Ihnen gewünschten Rangfolge vorgeschlagen werden. Denn über die Betreuung entscheidet letztlich das Vormundschaftsgericht, das jedoch weitgehend an Ihre Vorschläge gebunden ist. Falls es in Ihrer Familie Personen gibt, die in keinem Fall Ihr Betreuer werden sollen: Nennen sie diese Familienmitglieder ausdrücklich in Ihrer Betreuungsvollmacht!

Handlungsfähig dank Vorsorgevollmacht

Gerade in nichtehelichen Lebensgemeinschaften bestehen im Krankheits- oder Todesfall keinerlei Entscheidungsbefugnisse. Durch eine gegenseitige Ermächtigung in Form einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin sofort für Sie handeln kann. Wählen Sie aus unserem Angebot an Vorlagen die für Ihre persönliche Situation passende Vorlage.

 
In Kooperation mit FORMBLITZ
 
 

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